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Rechtliche Grundlage

ASFINAG ASFINAG

Diese Bedingungen ordnen die Nutzung unserer Website und die Zusammenarbeit bei Planung, Implementierung und Wartung von Mautsystemen.

Techniker prüft eine Mautanlage an einer mehrspurigen Straße bei Tageslicht
01 · Geltungsbereich

vignette österreich

Die AGB gelten für Dienstleistungen von ASFINAG im Bereich Mautsysteme und Verkehrsinfrastruktur. Einzelne Projektverträge können ergänzende Regelungen enthalten.

Vertragsschluss

Ein Auftrag entsteht durch ein schriftliches Angebot und dessen Annahme. Projektumfang und Termine stehen im jeweiligen Vertrag.

Projektbezug

Technische Anforderungen, Schnittstellen und Abnahmen werden projektbezogen festgelegt. Klarheit zählt.

Rangfolge

Bei Widersprüchen geht eine individuelle Vereinbarung den allgemeinen Bedingungen vor.

02 · Zusammenarbeit
Pflichten beider Seiten

Ein Mautprojekt braucht belastbare Informationen und erreichbare Ansprechpartner. Beide Seiten tragen ihren Teil.

02.1
Mitwirkung

Der Auftraggeber stellt erforderliche Daten, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereit.

02.2
Prüfung

Ergebnisse werden innerhalb der vereinbarten Frist geprüft. Beanstandungen müssen nachvollziehbar beschrieben sein.

02.3
Änderungen

Neue Anforderungen können Aufwand, Kosten und Termine verändern. Sie werden vor der Umsetzung abgestimmt.

02.4
Vertraulichkeit

Technische, kaufmännische und betriebliche Informationen bleiben vertraulich, soweit keine gesetzliche Pflicht entgegensteht.

Projektklarheit

Leistung, Zuständigkeit und Abnahme gehören in eine gemeinsame schriftliche Grundlage.

Leistung
Planung und technische Umsetzung
Nachweis
Dokumentierte Ergebnisse
Abstimmung
Feste Ansprechpartner
Prüfung
Vereinbarte Abnahmekriterien
03 · Leistung
Was ASFINAG leistet

ASFINAG plant, implementiert und wartet Lösungen für Straßenmaut und Verkehrserfassung. Die konkrete Ausführung richtet sich nach dem beauftragten Projekt.

Beratung kann technische Bewertung, Schnittstellenklärung und Unterstützung bei Infrastrukturprojekten umfassen. Eine bestimmte Genehmigung oder Systemkompatibilität wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Arbeit beginnt.

04 · Projektablauf
Abnahme und Termine

Verlässliche Meilensteine entstehen aus abgestimmten Voraussetzungen. Verzögerungen werden angesprochen, sobald sie erkennbar sind.

Meilensteine

Planungs-, Test- und Übergabepunkte stehen im Angebot oder Projektplan.

Abnahme

Eine Leistung gilt als abgenommen, wenn sie geprüft und ohne wesentliche Einwände übernommen wurde.

Störungen

Unvorhersehbare Ereignisse und fehlende Mitwirkung können vereinbarte Fristen verschieben.

Dokumentation

Übergabedokumente richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang.

05 · Vergütung
Preise und Zahlungsfristen

Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot, dem Projektvertrag oder einer vereinbarten Abrechnung nach Aufwand.

Schriftliche Vereinbarungen schaffen eine belastbare Grundlage für jedes Infrastrukturprojekt.Hinweis für Auftraggeber und Auftragnehmer
Abrechnung

Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug zahlbar. Reise-, Material- oder Fremdleistungen werden nur berechnet, wenn dies vereinbart ist.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte. Aufrechnung und Zurückbehaltung richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

FAQ

Wie können Autofahrer das Mautsystem von ASFINAG besser verstehen?

ASFINAG bietet digitale Möglichkeiten, mit denen sich Fahrer über Vignetten und die österreichische Maut informieren können. Die wichtigsten Angaben werden strukturiert dargestellt, sodass sich sowohl Einheimische als auch ausländische Besucher leichter auf eine mautpflichtige Strecke vorbereiten können.

Welche Vorteile bietet eine elektronisch gespeicherte Vignette?

Bei der digitalen Vignette wird die Mautberechtigung direkt dem angegebenen Fahrzeugkennzeichen zugeordnet. Dadurch entfällt das Anbringen eines herkömmlichen Aufklebers an der Windschutzscheibe. Die Gültigkeit kann bei einer elektronischen Kontrolle anhand der registrierten Daten festgestellt werden.

Welche Angaben werden beim digitalen Vignettenkauf benötigt?

Je nach Produkt müssen zunächst der passende Gültigkeitszeitraum und die gewünschte Vignettenart ausgewählt werden. Anschließend werden die notwendigen Daten zum Fahrzeug, insbesondere das Kennzeichen, eingetragen. Nach der Zahlung kann die Bestellung entsprechend den geltenden Bedingungen verarbeitet werden.

Wie erfolgt die Kontrolle einer digitalen Mautberechtigung?

Für die automatisierte Überprüfung kann das Kennzeichen eines Fahrzeugs erfasst und mit den im System vorhandenen Informationen verglichen werden. So kann festgestellt werden, ob eine entsprechende Mautberechtigung hinterlegt ist. Bei fehlender oder ungültiger Berechtigung gelten die jeweils vorgeschriebenen Maßnahmen.

Wie können sich ausländische Autofahrer auf die Fahrt durch Österreich vorbereiten?

Reisende aus anderen Ländern sollten sich vor Beginn ihrer Fahrt über die geltenden Mautregeln informieren. Mehrsprachige Informationen und klar erklärte Abläufe können dabei helfen, die notwendigen Voraussetzungen schneller zu verstehen. Auf diese Weise lässt sich die Nutzung mautpflichtiger Straßen besser planen.

Welche digitalen Veränderungen sind bei ASFINAG künftig denkbar?

Die fortschreitende Digitalisierung kann die Verwaltung von Mautleistungen weiter vereinfachen. Neben elektronischen Vignetten können auch streckenabhängige Systeme und digitale Verwaltungsfunktionen weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Informationen und Mautprozesse für Fahrer langfristig noch leichter zugänglich zu machen.

Welche Laufzeit kann bei einer Vignette gewählt werden?

Je nach Fahrzeug und aktuellem Angebot können unterschiedliche Gültigkeitszeiträume zur Verfügung stehen. Für Pkw gehören beispielsweise Varianten mit 10 Tagen, 2 Monaten oder einem Jahr dazu. Vor dem Kauf sollten die derzeit gültigen Laufzeiten und Preise geprüft werden.

Ab wann kann eine digitale Vignette verwendet werden?

Der genaue Beginn der Gültigkeit hängt von der gewählten Vignettenart und den jeweiligen Bedingungen ab. Bei bestimmten Produkten kann ein Startdatum ausgewählt werden. Vor dem Befahren einer mautpflichtigen Strecke sollte deshalb geprüft werden, ob die erworbene Berechtigung bereits aktiv ist.

Warum ist bei der digitalen Vignette kein Aufkleber erforderlich?

Die digitale Mautberechtigung wird elektronisch gespeichert und mit dem Fahrzeugkennzeichen verbunden. Deshalb muss kein physischer Aufkleber an der Windschutzscheibe angebracht werden. Für eine korrekte Zuordnung ist es wichtig, das Kennzeichen beim Kauf fehlerfrei anzugeben.

Welche Mautmodelle können für verschiedene Fahrzeuge gelten?

Die erforderliche Mautlösung hängt von mehreren Faktoren wie Fahrzeugtyp und genutzter Strecke ab. Für Pkw können zeitabhängige Vignetten gelten, während bestimmte schwere Fahrzeuge einer streckenbezogenen Abrechnung unterliegen. Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus den jeweils geltenden Vorschriften.

Was droht bei der Nutzung einer mautpflichtigen Straße ohne gültige Vignette?

Eine Fahrt ohne erforderliche Mautberechtigung kann zusätzliche finanzielle Folgen haben. Abhängig von den Umständen und den geltenden Regelungen kann beispielsweise eine Ersatzmaut oder eine weitere Zahlung verlangt werden. Daher ist es sinnvoll, die Gültigkeit und Fahrzeugzuordnung vor der Fahrt zu kontrollieren.

Wo können Fahrer weitere Informationen und Unterstützung erhalten?

Für allgemeine Fragen stehen digitale Informations- und FAQ-Bereiche zur Verfügung. Dort können Nutzer grundlegende Hinweise zu Vignetten, Laufzeiten und Mautregelungen finden. Bei einem individuellen Anliegen können die dafür vorgesehenen Kontaktmöglichkeiten des Kundenservices genutzt werden.

06 · Verantwortung
Gewährleistung und Haftung

Mängel werden geprüft und innerhalb angemessener Frist bearbeitet. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

06.1

Mängelanzeige

Erkennbare Mängel sind nach der Prüfung schriftlich und möglichst konkret mitzuteilen.

06.2

Nachbesserung

ASFINAG erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung, sofern dies gesetzlich zulässig und technisch möglich ist.

06.3

Haftungsgrenzen

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Einschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder zwingender Haftung.

07 · Rechte
Unterlagen und Nutzungsrechte

Pläne, Konzepte, Texte und technische Dokumente dürfen nur im vereinbarten Rahmen verwendet werden.

Projektunterlagen

Übergebene Unterlagen sind für den vereinbarten Projektzweck bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte braucht eine entsprechende Berechtigung.

Schutzrechte

Rechte an bestehenden Methoden, Vorlagen und Software bleiben bei der jeweiligen Rechteinhaberin oder dem jeweiligen Rechteinhaber.

Website-Inhalte

Texte und Gestaltung dieser Website dürfen nicht ohne Zustimmung vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

08 · Laufzeit
Kündigung und Schlussregeln

Die Beendigung eines Vertrags richtet sich nach seiner Laufzeit und den vereinbarten Kündigungsbedingungen.

Beendigung

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen, wenn eine Fortsetzung unzumutbar ist.

Übergabe

Bis zur Beendigung erstellte und geschuldete Ergebnisse werden nach Maßgabe des Vertrags übergeben.

Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zwingende Vorschriften nicht entgegenstehen.

09 · Rückfragen
AGB gemeinsam klären

Eine Vertragsfrage sollte vor Projektbeginn geklärt sein. Schreiben Sie uns den betreffenden Abschnitt und Ihren Kontext.

Wir melden uns über den von Ihnen gewählten Kontaktweg.

Braunweg, 73910 Eislingen, Baden-Württemberg

+49 162 5614401

[email protected]

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